a) aktiv und konzentriert im Unterricht mitgearbeitet.
b) die Hausaufgaben gewissenhaft und vollständig erledigt.
c) hat die erforderlichen Arbeitsmaterialien zur Hand gehabt.
d) sich Mitschülern gegenüber hilfsbereit und kameradschaftlich verhalten.
e) sich Lehrern gegenüber höflich und angemessen verhalten und die ihm
erteilten Anweisungen befolgt.
f) sich für Ordnung bzw. Ruhe in der Klasse eingesetzt.
g) die ihm zugeteilten Aufgaben (Schlüsseldienst, Klassendienst,
Klassenbuchdienst...) gewissenhaft erledigt.
II negatives Verhalten
a) den Unterricht durch Unterhaltungen, Reinrufen bzw. Rumlaufen gestört.
b) die Hausaufgaben nicht erledigt.
c) die erforderlichen Arbeitsmaterialien (Buch, Heft/Ordner) nicht zur Hand
gehabt.
d) sich Mitschülern gegenüber rücksichtslos bzw. unkameradschaftlich verhalten
(z.B. durch Petzen, Ausschließen, Beleidigen...)
e) sich Lehrern gegenüber in nicht angemessener Weise geäußert bzw. verhalten.
(z.B. Anweisungen nicht befolgt, rumgemotzt...)
f) ist zu spät zum Unterricht erschienen bzw. hat sich nach dem Klingeln noch nicht
im Klassenraum befunden.
g) Schul- bzw. Klasseneigentum wissentlich beschädigt bzw. zerstört.
h) die Ordnung bzw. Ruhe in der Klasse durch sein Verhalten negativ
beeinflusst.
Wir als Lehrer sind auf die Unterstützung von Ihnen angewiesen, um unserem
Lehr- bzw. Erziehungsauftrag nachkommen zu können. Ich bitte Sie daher, falls
erforderlich, auf eine Verhaltensänderung ihres Kindes mit Gesprächen hinzuwirken.
Ihr Kind muss begreifen lernen, dass sein Verhalten in der Gruppe wesentlich dazu
beiträgt, ob diese in sich erfolgreich und harmonisch ist oder eben nicht.
Für weitere Gespräche stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Zur Kenntnis genommen:
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Klassenlehrer/in
Erziehungsberechtigte(r)
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